Bitte benutzen Sie für Geldspenden eine der folgenden Möglichkeiten:
Hinweis zu Spendenbescheinigungen:
Bei einmaligen Spenden bis € 200,– genügt der Kontoauszug als steuerlich abzugsfähiger Beleg zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
(Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV für Spenden und für Mitgliedsbeiträge)
Bei höheren Beträgen, oder lediglich auf ausdrücklichen Wunsch bei geringeren Beträgen, erhalten Sie bei Angabe Ihrer Adresse und des Betrages zu Beginn des kommenden Jahres eine Spendenbescheinigung.
Dann erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenquittung von uns. Unabhängig von der Höhe Ihrer Zuwendungen.
Falls Sie eine Sachspende leisten wollen, schauen Sie sich bitte zuerst diese Seite an.